ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(Fassung vom 15.03.2023):

 

1 Allgemein

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrags bezüglich Fotografien von Lorena Kaiser Fotografie. Lieferung und Leistung erfolgen ausschließlich zu den folgend genannten Bedingungen. Dies schließt zukünftige Leistungen mit ein, sofern die AGB oder einzelne Punkte nicht explizit im Einvernehmen geändert worden sind. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

 

2 Nutzungs- und Urheberrecht

 

Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar. Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Bilddateien und die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Foto-DVDs, USB- Sticks, elektronische Archive oder wie vereinbart über. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG. Die Menge und Auswahl zur Übergabe an den Auftraggeber liegt im Ermessen der Fotografin. Die darüber hinaus gehende Aufbewahrung nach Lieferung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags und die Verantwortung zur Aufbewahrung und Sicherung obliegt dem Auftraggeber. Der Fotografin wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Fotos auf eigenen Webseiten sowie sozialen Medien zu nutzen. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotos im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist der Fotografin angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt. Erteilt die Fotografin die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

 

3 Vergütung

 

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Diese wird als Pauschale sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Die Vergütung erfolgt nach einem abgeschlossenen Fototermin und vor der Lieferung des bearbeiteten Bildmaterials. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke o.a. im Besitz der Fotografin. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz von 200 Euro. (Jede weitere angefangene Stunde 200,00 Euro)

 

4 Widerruf

 

Gilt der Auftraggeber als Verbraucher, kann er den zustande gekommenen Vertrag ohne Nennung von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hierfür reicht eine formlose schriftliche Mitteilung per E-Mail. Als Vertragsbeginn gilt das Datum des Geldeingangs der Zahlung bzw. Anzahlung. Das Widerrufsrecht erlischt auf alle Fälle, wenn Lorena Kaiser Fotografie den Auftrag bereits teilweise oder vollständig ausgeführt hat.

 

5 Stornierung

 

Wird die hier vereinbarte Leistung vom Auftraggeber storniert, wird dem Auftraggeber ein Anteil der vereinbarten Summe in Rechnung gestellt (abzüglich Anfahrt und mit Verrechnung der Anzahlung): Stornierung … über 12 Monate (360 Tage) vor dem Termin: 15%; 12 Monate oder weniger vor dem Termin: 25 %; 6 Monate oder weniger vor dem Termin: 50%; 90 Tage oder weniger vor dem Termin: 75%; 30 Tage oder weniger vor dem Termin: 100%.

 

6 Haftung

 

Die Organisation, Vergabe von Buchungen und die Ausführung der Aufträge erfolgen mit größter Sorgfalt. Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen und von der Fotografin akzeptierten Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben werden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Eine Haftung der Fotografin bei Mängeln, Schäden oder Folgen ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber, verschuldet oder unverschuldet, den vereinbarten Zeitplan nicht einhält und in Folge dessen keine Bilder angefertigt worden sind (z.B. Verspätung, Verschiebung der Zeitpläne), gewünschte Motive aufgrund widriger Umstände, insbesondere schlechten Wetterverhältnissen, zum Zeitpunkt des Fototermins nicht hinreichend umgesetzt werden können oder nicht möglich sind, gewünschte Motive nicht zustande kommen, weil andere Personen das Blickfeld der Fotografin blockieren, der Auftraggeber mit der Fotografin nicht hinreichend kooperiert, und bei sonstigen Gründen, bei denen die Fotografin unverschuldet ist. Für Schäden gleich welcher Art anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen der Fotografin zum Termin ist die Haftung begrenzt auf den entsprechend weggefallenen Zeitanteil der Gesamtsumme. Für Schäden oder Verlust an digitalen Bilddaten vor Lieferung haftet die Fotografin begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen. Die Frist für die Lieferung beträgt bis zu 12 Wochen ab Fototermin und Eingang der vollständigen Zahlung. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Fotografin. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen.

 

7 Datenschutz

 

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Sollten zur Erfüllung des Auftrages Dienste von Dritten notwendig sein, so stimmt der Auftraggeber zu, dass seine Daten im Rahmen der Auftragserfüllung übertragen werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

8 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine der Bestimmungen in diesen AGB rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erfüllen.

 

9 Schlussbestimmungen

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bamberg. Vorbehalten wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern. Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung die Lieferbedingungen an. Sonstige zusätzlichen Vereinbarungen wie z.B. Verwendungszweck und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.

Lorena Kaiser Fotografie, Im Breitfeld 17, 97500 Schönbrunn